Bei der Praxisreinigung sollten Sie vor allem darauf achten, dass sich die Reinigung am Hygieneplan Ihrer Praxis orientiert, die Bereiche nach Risiko unterschieden werden und Turnus, Verfahren sowie Zuständigkeiten klar festgelegt und dokumentiert sind. Ebenso wichtig sind geschultes, eingewiesenes Personal, eine verlässliche Vertretung und ein Dienstleister, der sich eng mit Ihrem Praxisteam abstimmt.
Dieser Ratgeber richtet sich an Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen sowie medizinische Versorgungszentren. Er erklärt die wichtigsten Punkte sachlich – eine rechtliche oder hygienefachliche Beratung ersetzt er nicht.
Was Praxisreinigung von Büroreinigung unterscheidet
Auf den ersten Blick ähneln sich viele Tätigkeiten: Böden wischen, Flächen abwischen, Sanitärräume reinigen. Der Unterschied liegt im Umfeld. In einer Praxis halten sich Patientinnen und Patienten auf, teils mit Infektionen oder geschwächtem Immunsystem. Behandlungsräume, Wartebereiche und Sanitärräume werden von vielen Menschen genutzt.
Daraus ergeben sich höhere Anforderungen an Systematik, Materialtrennung und Dokumentation. Die Reinigung ist Teil des Hygienekonzepts der Praxis und muss sich in die bestehenden Abläufe einfügen. Einen Überblick über die Leistungen finden Sie auf unserer Seite zur Praxisreinigung.
Der Hygieneplan als Grundlage
Medizinische Einrichtungen sind verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen. Der Hygieneplan beschreibt unter anderem, welche Flächen wie oft und mit welchen Verfahren gereinigt oder desinfiziert werden. Als fachlicher Rahmen dienen häufig die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut.
Die Verantwortung für den Hygieneplan liegt bei der Praxis. Ein Reinigungsdienstleister setzt die darin beschriebenen Reinigungsleistungen um, die ihm übertragen werden. Deshalb sollten Sie dem Dienstleister die relevanten Abschnitte zur Verfügung stellen und die Umsetzung gemeinsam abstimmen. Mehr zu Aufbau und Zuständigkeiten lesen Sie in unserem Ratgeber zum Hygieneplan für die Reinigung in medizinischen Einrichtungen.
Bereiche einer Praxis und ihre Anforderungen
Nicht jeder Raum einer Praxis stellt dieselben Anforderungen. Eine Einteilung nach Bereichen hilft, Leistungen und Turnus sinnvoll festzulegen.
Empfang und Wartebereich
Hier kommen viele Menschen zusammen. Häufig berührte Flächen wie Tresen, Türgriffe, Stuhllehnen und Kartenterminals stehen im Mittelpunkt. Auch Spielecken in Kinderarztpraxen benötigen besondere Aufmerksamkeit.
Behandlungs- und Untersuchungsräume
In diesen Räumen gelten in der Regel die höchsten Anforderungen. Welche Flächen vom Reinigungspersonal und welche vom Praxisteam aufbereitet werden – etwa Behandlungsliegen oder patientennahe Arbeitsflächen –, sollte eindeutig geregelt sein. Medizinprodukte und Geräte fallen üblicherweise nicht in den Aufgabenbereich der Reinigungskräfte.
Sanitärräume
Patienten- und Personal-WCs werden stark frequentiert. Neben der Reinigung von Sanitärobjekten gehört das Auffüllen von Seife, Papierhandtüchern und gegebenenfalls Händedesinfektionsmittel dazu.
Personal- und Nebenräume
Büros, Aufenthaltsräume und Lager haben meist geringere Anforderungen. Sie können in einem anderen Turnus gereinigt werden, sollten aber im Leistungsverzeichnis nicht fehlen.
Turnus und Reinigungszeiten
Wie oft welcher Bereich gereinigt wird, ergibt sich aus dem Hygieneplan und der Nutzung. Behandlungsräume und Sanitärbereiche werden in vielen Praxen an jedem Öffnungstag gereinigt, Nebenräume seltener. Zwischenreinigungen während der Sprechzeiten übernimmt häufig das Praxisteam selbst.
Auch der Zeitpunkt ist wichtig. Die Reinigung sollte so geplant sein, dass sie den Praxisbetrieb nicht stört und die Räume zu Sprechstundenbeginn bereitstehen. Üblich sind Einsätze nach Praxisschluss oder früh am Morgen.
| Bereich | Typische Schwerpunkte | Zu klären |
|---|---|---|
| Empfang, Wartebereich | Kontaktflächen, Böden, Sitzmöbel | Turnus, Spielzeug, Zeitschriften |
| Behandlungsräume | Fußböden, Flächen nach Hygieneplan | Abgrenzung zum Praxisteam, Verfahren |
| Sanitärräume | Sanitärobjekte, Spender, Böden | Verbrauchsmaterial, Turnus |
| Personal- und Nebenräume | Böden, Arbeitsflächen, Küche | Häufigkeit, Zugang |
Reinigungsmittel, Verfahren und Materialtrennung
Welche Mittel und Verfahren eingesetzt werden, legt der Hygieneplan fest. Wenn dort für bestimmte Flächen eine Desinfektion vorgesehen ist, wird in der Regel auch das Mittel vorgegeben. Der Dienstleister sollte die Vorgaben kennen und die Mittel entsprechend anwenden.
Ein zentrales Prinzip in medizinischen Einrichtungen ist die Trennung von Reinigungsmaterial nach Bereichen. Häufig werden dafür Farbsysteme genutzt, damit Tücher aus dem Sanitärbereich nicht in Behandlungsräumen verwendet werden. Ebenso gehören eine Reinigungsreihenfolge von sauber nach unsauber und die hygienische Aufbereitung der Wischbezüge dazu.
- Getrennte Tücher und Bezüge je Bereich
- Reinigung von weniger zu stärker verschmutzten Bereichen
- Saubere Aufbereitung von Tüchern und Mopps
- Korrekte Dosierung und Einwirkzeiten nach Herstellerangaben
Personal, Einweisung und Vertretung
Reinigungskräfte in Praxen sollten in die Besonderheiten des Objekts eingewiesen sein: Welche Bereiche gibt es? Was darf nicht berührt werden? Wie werden Abfälle entsorgt? Fragen Sie den Dienstleister, wie die Einweisung erfolgt und wie neue Mitarbeitende eingearbeitet werden.
Wichtig ist auch eine verlässliche Vertretungsregelung. Fällt die eingearbeitete Kraft aus, sollte die Vertretung dieselben Abläufe kennen. Eine feste Stammbesetzung erleichtert die Zusammenarbeit und schafft Vertrauen – gerade dort, wo sensible Daten und Medikamente vorhanden sind.
Diskretion und Datenschutz
In Praxen liegen häufig Patientenunterlagen. Klären Sie, dass Unterlagen nicht offen liegen bleiben und das Reinigungspersonal zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Der Umgang mit Schlüsseln und Alarmanlagen sollte schriftlich geregelt sein.
Dokumentation und Qualitätskontrolle
Eine nachvollziehbare Dokumentation zeigt, welche Leistungen wann erbracht wurden. Üblich sind Reinigungspläne oder Checklisten, die vor Ort abgezeichnet werden. Sie helfen bei der internen Kontrolle und bei Begehungen durch Behörden.
Vereinbaren Sie zusätzlich regelmäßige Abstimmungen mit dem Dienstleister, in denen Auffälligkeiten besprochen werden. In Praxen mit eigener Hygienebeauftragten bietet es sich an, diese Person direkt einzubinden.
Den passenden Dienstleister auswählen
Neben den allgemeinen Auswahlkriterien sind für Praxen einige Punkte besonders relevant:
- Bereitschaft, sich am Hygieneplan Ihrer Praxis zu orientieren
- Objektbesichtigung und Abstimmung vor Angebotserstellung
- Klare Abgrenzung der Aufgaben zwischen Reinigungskraft und Praxisteam
- Erfahrung mit vergleichbaren Einrichtungen
- Feste Ansprechperson und definierte Meldewege
Allgemeine Hinweise zur Anbieterauswahl finden Sie in unserem Ratgeber Gute Reinigungsfirma finden. Einen Überblick über Reinigung in Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Kliniken bietet unsere Seite zur Reinigung im Gesundheitswesen.
Typische Fehler bei der Praxisreinigung
Viele Probleme entstehen nicht durch fehlenden Einsatz, sondern durch unklare Absprachen. Achten Sie besonders auf diese Punkte:
- Unklare Zuständigkeiten: Flächen werden doppelt oder gar nicht gereinigt, weil Praxisteam und Dienstleister von unterschiedlichen Annahmen ausgehen.
- Veralteter Hygieneplan: Neue Räume, Geräte oder Bodenbeläge sind im Plan nicht berücksichtigt.
- Fehlende Einweisung bei Vertretungen: Die Ersatzkraft kennt Farbsystem und Abläufe nicht.
- Keine Rückmeldung: Auffälligkeiten wie defekte Spender werden nicht weitergegeben.
Ergänzende Leistungen für Praxen
Neben der laufenden Reinigung fallen in Praxen periodische Arbeiten an. Dazu gehört die Grundreinigung von Bodenbelägen, die Reinigung von Fenstern und Glasflächen sowie die Reinigung nach Umbauten oder Renovierungen. Diese Leistungen lassen sich häufig in sprechstundenfreie Zeiten oder Praxisurlaube legen.
Fazit
Bei der Praxisreinigung kommt es auf eine klare Grundlage an: Der Hygieneplan der Praxis legt die Anforderungen fest, das Leistungsverzeichnis überträgt sie in konkrete Tätigkeiten, und eine verlässliche Dokumentation macht die Umsetzung nachvollziehbar. Mit einer sauberen Aufgabenabgrenzung und regelmäßiger Abstimmung entsteht eine Zusammenarbeit, die den Praxisalltag entlastet.
Sie möchten die Reinigung Ihrer Praxis neu organisieren? Sprechen Sie uns an – wir stimmen den Leistungsumfang gern nach einer Besichtigung mit Ihnen ab.
Häufige Fragen
Wer ist für den Hygieneplan einer Praxis verantwortlich?
Die Verantwortung liegt bei der Praxis bzw. der Praxisleitung. Der Reinigungsdienstleister setzt die ihm übertragenen Reinigungsleistungen nach den Vorgaben des Hygieneplans um und stimmt sich dazu mit dem Praxisteam ab.
Reinigt der Dienstleister auch medizinische Geräte?
In der Regel nicht. Die Aufbereitung von Medizinprodukten und Geräten liegt üblicherweise beim Praxisteam. Welche Flächen der Dienstleister übernimmt, sollte im Leistungsverzeichnis eindeutig festgelegt werden.
Wann sollte eine Praxis gereinigt werden?
Meist außerhalb der Sprechzeiten, also abends nach Praxisschluss oder früh am Morgen. So stört die Reinigung den Betrieb nicht, und die Räume sind zu Sprechstundenbeginn vorbereitet.
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