Ein Hygieneplan zur Reinigung legt in medizinischen Einrichtungen fest, welche Bereiche und Flächen wie oft, womit und von wem gereinigt oder desinfiziert werden. Erstellt und verantwortet wird er von der Einrichtung selbst, häufig unter Mitwirkung von Hygienefachpersonal. Ein externer Reinigungsdienstleister setzt die ihm übertragenen Aufgaben nach diesen Vorgaben um und dokumentiert sie.
Dieser Ratgeber erklärt Aufbau und Zuständigkeiten, den Unterschied zwischen Reinigung und Desinfektion sowie die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister. Er dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder hygienefachliche Beratung.
Was ist ein Hygieneplan?
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet bestimmte Einrichtungen – darunter Krankenhäuser, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und weitere medizinische Einrichtungen –, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen. Welche Einrichtungen im Einzelnen betroffen sind und welche landesrechtlichen Regelungen ergänzend gelten, sollte jede Einrichtung für sich prüfen.
Der Hygieneplan ist kein einzelnes Formular, sondern ein Regelwerk für den Hygienealltag. Er umfasst neben der Flächenreinigung etwa die Händehygiene, die Aufbereitung von Medizinprodukten, den Umgang mit Wäsche und Abfällen sowie Maßnahmen bei bestimmten Erregern. Für die Reinigung ist vor allem der Teil relevant, der Flächen, Intervalle und Verfahren beschreibt.
Fachlicher Rahmen: RKI und KRINKO
Als fachliche Orientierung dienen in Deutschland vor allem die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Eine dieser Empfehlungen befasst sich speziell mit den Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen. Sie beschreibt unter anderem, wie Bereiche nach ihrem Infektionsrisiko eingeordnet werden können.
Die Empfehlungen geben einen Rahmen vor. Wie sie in einer konkreten Einrichtung umgesetzt werden, legt diese in ihrem eigenen Hygieneplan fest.
Zuständigkeiten: Wer ist wofür verantwortlich?
Die Verantwortung für den Hygieneplan liegt bei der Leitung der Einrichtung. In Kliniken wirken in der Regel Hygienefachkräfte, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte sowie gegebenenfalls eine Hygienekommission mit. In Praxen übernimmt die Praxisleitung diese Aufgabe, häufig unterstützt durch eine hygienebeauftragte Mitarbeiterin.
Wird die Reinigung an einen externen Dienstleister vergeben, ändert sich an dieser Grundverantwortung nichts. Der Dienstleister ist für die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen zuständig, nicht für die inhaltliche Gestaltung des Hygieneplans.
| Rolle | Typische Aufgaben |
|---|---|
| Leitung der Einrichtung | Verantwortung für Hygieneplan und dessen Umsetzung |
| Hygienefachpersonal / Hygienebeauftragte | Erstellung, Aktualisierung, Schulung, Kontrolle |
| Eigenes Personal (Pflege, Praxisteam) | Aufgaben laut Plan, z. B. patientennahe Flächen, Medizinprodukte |
| Reinigungsdienstleister | Ausführung der übertragenen Reinigungsleistungen, Dokumentation, Meldung von Auffälligkeiten |
Reinigung und Desinfektion: der Unterschied
Die beiden Begriffe werden im Alltag oft vermischt, beschreiben aber unterschiedliche Ziele. Für die Abstimmung zwischen Einrichtung und Dienstleister ist es wichtig, sie klar zu trennen.
Reinigung
Bei der Reinigung werden Verschmutzungen wie Staub, Flecken oder organische Rückstände von Flächen entfernt. Dabei wird auch ein Teil der Mikroorganismen mit entfernt, eine gezielte Keimreduktion ist aber nicht das primäre Ziel. Reinigung ist zudem häufig Voraussetzung dafür, dass eine anschließende Desinfektion wirken kann.
Desinfektion
Die Desinfektion zielt darauf ab, Krankheitserreger auf Flächen so weit zu reduzieren, dass von ihnen keine Infektionsgefahr mehr ausgeht. Dafür werden Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit eingesetzt, die in vorgegebener Konzentration und Einwirkzeit angewendet werden müssen.
Wo was gilt
Welche Flächen gereinigt und welche desinfiziert werden, legt der Hygieneplan fest. Häufig wird zwischen Bereichen ohne, mit möglichem und mit besonderem Infektionsrisiko unterschieden. Verwaltungsräume werden typischerweise gereinigt, während in Bereichen mit höherem Risiko für bestimmte Flächen eine Desinfektion vorgesehen sein kann. Diese Einordnung trifft die Einrichtung, nicht der Dienstleister.
Was der Reinigungsteil eines Hygieneplans enthalten sollte
Damit ein Dienstleister die Vorgaben umsetzen kann, sollte der Hygieneplan für die Reinigung möglichst konkret sein. Bewährt hat sich eine tabellarische Darstellung mit folgenden Angaben:
- Was: Bereich und Fläche, z. B. Fußboden Patientenzimmer oder Waschbecken Personal-WC
- Wann: Intervall, z. B. täglich, wöchentlich oder anlassbezogen
- Womit: Reinigungs- oder Desinfektionsmittel einschließlich Konzentration und Einwirkzeit
- Wie: Verfahren, z. B. Wischmethode, Tuchsystem, Reihenfolge
- Wer: zuständige Person oder Berufsgruppe
Ergänzend sollten Regelungen zu besonderen Situationen enthalten sein, etwa zur Schlussreinigung nach Entlassung isolierter Patienten oder zum Vorgehen bei sichtbarer Kontamination. Auch diese legt die Einrichtung fest.
Die Rolle des Reinigungsdienstleisters
Ein externer Dienstleister übernimmt in vielen Einrichtungen einen großen Teil der Flächenreinigung. Für eine gute Zusammenarbeit sind einige Punkte entscheidend.
Vorgaben kennen und umsetzen
Der Dienstleister benötigt die für ihn relevanten Abschnitte des Hygieneplans. Auf dieser Basis wird das Leistungsverzeichnis erstellt, das Tätigkeiten, Intervalle und Verfahren konkret beschreibt. Unklarheiten sollten vor Beginn mit dem Hygienefachpersonal geklärt werden.
Einweisung des Personals
Die eingesetzten Reinigungskräfte müssen in die objektspezifischen Abläufe eingewiesen werden: Bereiche, Farbsysteme, Mittel, Dosierung, Schutzausrüstung und Verhalten in besonderen Situationen. Viele Einrichtungen beteiligen ihr Hygienefachpersonal an dieser Einweisung.
Abgrenzung der Aufgaben
Wichtig ist eine klare Trennung: Welche Flächen reinigt der Dienstleister, welche das eigene Personal? Patientennahe Flächen, Medizinprodukte und Geräte liegen häufig beim Pflege- oder Praxisteam. Unklare Zuständigkeiten führen dazu, dass Flächen doppelt oder gar nicht gereinigt werden.
Rückmeldung bei Auffälligkeiten
Reinigungskräfte bemerken im Alltag manches zuerst – etwa defekte Spender, beschädigte Oberflächen, die sich nicht mehr hygienisch reinigen lassen, oder fehlendes Material. Ein definierter Meldeweg sorgt dafür, dass solche Hinweise die zuständigen Personen erreichen.
Dokumentation und Kontrolle
Die Dokumentation macht nachvollziehbar, dass die vereinbarten Leistungen erbracht wurden. Üblich sind Reinigungsnachweise je Bereich, in denen Datum, Uhrzeit und ausführende Person festgehalten werden. Bei Bedarf kommen digitale Lösungen zum Einsatz.
Die Kontrolle erfolgt auf zwei Ebenen: intern durch die Objektleitung des Dienstleisters und extern durch die Einrichtung, etwa bei gemeinsamen Begehungen. Ergebnisse und Maßnahmen sollten festgehalten werden. So lässt sich auch bei Begehungen durch die Gesundheitsbehörden zeigen, wie die Reinigung organisiert ist.
Hygieneplan regelmäßig überprüfen
Ein Hygieneplan ist kein statisches Dokument. Neue Empfehlungen, geänderte Nutzungen, Umbauten oder neue Bodenbeläge können Anpassungen erfordern. Die Einrichtung sollte den Plan regelmäßig überprüfen und den Dienstleister über Änderungen informieren, damit das Leistungsverzeichnis entsprechend angepasst werden kann.
Weiterführende Informationen
Wie Reinigung in Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen organisiert werden kann, zeigt unsere Seite zur Reinigung im Gesundheitswesen. Details zu den einzelnen Leistungen finden Sie unter Klinikreinigung und Praxisreinigung. Praxisnahe Hinweise für Arztpraxen bietet außerdem unser Ratgeber Praxisreinigung – worauf achten?
Fazit
Der Hygieneplan ist die Grundlage für die Reinigung in medizinischen Einrichtungen. Er wird von der Einrichtung erstellt und verantwortet und orientiert sich fachlich an den Empfehlungen von RKI und KRINKO. Ein Reinigungsdienstleister setzt die übertragenen Leistungen nach diesen Vorgaben um, dokumentiert sie und meldet Auffälligkeiten. Klare Zuständigkeiten und regelmäßige Abstimmung sind dabei wichtiger als jedes einzelne Detail.
Sie möchten die Reinigung Ihrer Einrichtung auf Basis Ihres Hygieneplans organisieren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir stimmen das Vorgehen gern mit Ihrem Hygienefachpersonal ab.
Häufige Fragen
Erstellt der Reinigungsdienstleister den Hygieneplan?
Nein. Der Hygieneplan wird von der Einrichtung erstellt und verantwortet, meist unter Beteiligung von Hygienefachpersonal. Der Dienstleister setzt die ihm übertragenen Reinigungsleistungen nach diesen Vorgaben um.
Was ist der Unterschied zwischen Reinigung und Desinfektion?
Reinigung entfernt Verschmutzungen von Flächen. Desinfektion zielt darauf ab, Krankheitserreger mit geeigneten Mitteln gezielt zu reduzieren. Welche Flächen gereinigt und welche desinfiziert werden, legt der Hygieneplan der Einrichtung fest.
Wie wird die Reinigung in medizinischen Einrichtungen dokumentiert?
Üblich sind Reinigungsnachweise je Bereich mit Datum, Uhrzeit und ausführender Person, ergänzt durch Protokolle gemeinsamer Begehungen. Die konkrete Form wird zwischen Einrichtung und Dienstleister vereinbart.
Rhein Siegel Gebäudereinigung
Sie möchten Ihr Objekt professionell reinigen lassen?
Wir beraten Sie gern und erstellen nach einer kostenlosen Besichtigung ein individuelles Angebot.
Kostenloses Angebot anfragen
