Zur Unterhaltsreinigung gehören alle Reinigungsarbeiten, die in festen Abständen wiederkehrend anfallen: Böden reinigen, Papierkörbe leeren, Sanitärbereiche reinigen und auffüllen, Oberflächen und Kontaktflächen abwischen sowie Teeküchen pflegen. Ziel ist ein dauerhaft sauberer, hygienischer und gepflegter Zustand im laufenden Betrieb. Welche Leistungen im Einzelnen dazugehören und wie oft sie erbracht werden, legt das Leistungsverzeichnis für Ihr Objekt fest.
Was ist Unterhaltsreinigung?
Die Unterhaltsreinigung – auch laufende oder regelmäßige Reinigung genannt – ist das Fundament der Gebäudereinigung. Sie findet täglich, mehrmals wöchentlich oder wöchentlich statt und beseitigt den Schmutz, der durch die normale Nutzung entsteht.
Im Unterschied dazu wird eine Grundreinigung nur in größeren Abständen oder bei Bedarf durchgeführt, um hartnäckige Verschmutzungen und Rückstände zu entfernen, die die laufende Reinigung nicht erfasst. Beide Leistungen ergänzen sich.
Typische Leistungen der Unterhaltsreinigung
Was zur Unterhaltsreinigung gehört, hängt von der Nutzung des Gebäudes ab. In Büros, Verwaltungsgebäuden und vergleichbaren Objekten umfasst sie üblicherweise folgende Bereiche.
Arbeitsplätze und Büroräume
- Papierkörbe leeren und Müllbeutel wechseln
- Freie Schreibtischflächen feucht abwischen
- Telefone, Tastaturablagen und Kontaktflächen reinigen (nach Absprache)
- Fensterbänke, Regale und Schränke in erreichbarer Höhe abstauben
- Böden saugen oder feucht wischen
Sanitärbereiche
- WCs, Urinale und Waschbecken reinigen
- Spiegel, Armaturen und Fliesen im Spritzbereich reinigen
- Seife, Papierhandtücher und Toilettenpapier auffüllen
- Hygienebehälter leeren
- Böden nass reinigen
Teeküchen und Sozialräume
- Arbeitsflächen, Spüle und Fronten reinigen
- Außenflächen von Kühlschrank, Mikrowelle und Kaffeemaschine abwischen
- Tische und Stühle reinigen
- Abfall trennen und entsorgen
Verkehrsflächen, Eingang und Treppen
- Eingangsbereich und Sauberlaufzonen reinigen
- Flure und Treppen saugen oder wischen
- Handläufe, Türklinken und Lichtschalter reinigen
- Glastüren und Glaseinsätze von Fingerabdrücken befreien
- Aufzugskabinen reinigen
In Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen übernimmt die regelmäßige Treppenhausreinigung einen Großteil dieser Aufgaben.
Beispiel: Leistung und typischer Turnus
Die folgende Tabelle ist ein Beispiel für ein Bürogebäude mit üblicher Nutzung. Sie dient der Orientierung und ersetzt nicht die individuelle Planung – der tatsächliche Turnus richtet sich nach Personenaufkommen, Nutzung und Ihren Anforderungen.
| Leistung | typischer Turnus (Beispiel) |
|---|---|
| Papierkörbe leeren | täglich bis 2–3× pro Woche |
| Sanitärräume reinigen und Verbrauchsmaterial auffüllen | täglich |
| Teeküche: Arbeitsflächen und Spüle reinigen | täglich |
| Böden in Büroräumen saugen bzw. wischen | 2–3× pro Woche |
| Eingangsbereich und Sauberlaufzonen reinigen | täglich |
| Freie Schreibtischflächen abwischen | 1–2× pro Woche |
| Türklinken, Lichtschalter, Handläufe reinigen | 2–3× pro Woche |
| Glastüren und Glaseinsätze (Fingerabdrücke) | wöchentlich |
| Fensterbänke, Regale, Schränke abstauben | wöchentlich bis 14-täglich |
| Heizkörper und Sockelleisten feucht reinigen | monatlich |
Wie Sie sinnvolle Intervalle für Ihr Büro festlegen, erläutert der Ratgeber Wie oft sollte ein Büro gereinigt werden?
Was gehört nicht zur Unterhaltsreinigung?
Manche Leistungen fallen nicht im laufenden Turnus an, sondern werden separat beauftragt. Dazu gehören in der Regel:
- Grundreinigung: intensive Reinigung von Böden, etwa Entfernen alter Pflegefilme, und gründliche Reinigung schwer zugänglicher Bereiche.
- Fenster- und Glasreinigung: Fensterflächen, Rahmen und Glasfassaden werden meist in eigenen Intervallen gereinigt, etwa über die Fensterreinigung.
- Teppich- und Polsterreinigung: Sprühextraktion oder andere Tiefenreinigungen sind Sonderleistungen.
- Baureinigung: Reinigung nach Umbau, Renovierung oder Neubau.
- Reinigung von Innenräumen technischer Geräte: etwa das Innere von Kühlschränken, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Viele dieser Leistungen lassen sich mit der Unterhaltsreinigung kombinieren und gemeinsam planen. So können Termine abgestimmt und Bereiche zum passenden Zeitpunkt freigehalten werden. Für Gemeinschaftsflächen in Wohnanlagen bietet sich zudem eine Abstimmung mit der Hausverwaltung an.
Was im Einzelfall dazugehört, ist Vereinbarungssache. Entscheidend ist, dass es im Leistungsverzeichnis klar geregelt ist.
Das Leistungsverzeichnis: Grundlage jeder Unterhaltsreinigung
Im Leistungsverzeichnis wird für jeden Raum oder Raumtyp festgehalten, welche Tätigkeiten in welchem Intervall erbracht werden. Es schafft Klarheit für beide Seiten: Sie wissen, was Sie erwarten können, und das Reinigungsteam weiß genau, was zu tun ist.
Ein gutes Leistungsverzeichnis ist:
- vollständig – alle Räume und Flächen sind erfasst,
- konkret – Tätigkeiten sind eindeutig beschrieben, nicht nur „Büro reinigen“,
- überprüfbar – Ergebnisse lassen sich bei Qualitätskontrollen nachvollziehen,
- anpassbar – bei veränderter Nutzung kann es aktualisiert werden.
Ausführlicher beschreibt das der Ratgeber zum Leistungsverzeichnis in der Gebäudereinigung.
Verbrauchsmaterial, Reinigungsmittel und Geräte
Zur Unterhaltsreinigung gehört nicht nur die Arbeitsleistung. Klären Sie im Vorfeld, wer welche Materialien stellt:
- Reinigungsmittel und Geräte bringt in der Regel der Dienstleister mit, einschließlich Mopps, Tüchern und Staubsaugern.
- Verbrauchsartikel wie Seife, Papierhandtücher, Toilettenpapier und Müllbeutel werden je nach Vereinbarung vom Auftraggeber gestellt oder vom Dienstleister geliefert und berechnet.
- Lagerfläche für Material und Reinigungswagen sollte im Objekt vorhanden sein, idealerweise ein abschließbarer Raum mit Wasseranschluss.
Für unterschiedliche Bereiche werden üblicherweise getrennte Tücher verwendet, etwa nach Farbsystem, damit zum Beispiel Sanitär- und Küchenflächen nicht mit denselben Tüchern gereinigt werden.
Qualitätssicherung in der laufenden Reinigung
Weil die Unterhaltsreinigung dauerhaft läuft, ist eine regelmäßige Kontrolle wichtig. Bewährt haben sich feste Objektbegehungen, bei denen das Ergebnis anhand des Leistungsverzeichnisses geprüft wird. Abweichungen werden dokumentiert und mit dem Reinigungsteam besprochen.
Ebenso wichtig sind kurze Kommunikationswege: Ein fester Ansprechpartner auf beiden Seiten sorgt dafür, dass Hinweise schnell ankommen und Änderungswünsche, etwa bei veränderter Raumnutzung, zügig umgesetzt werden.
Unterhaltsreinigung je nach Objektart
Der Grundaufbau ist überall ähnlich, die Schwerpunkte unterscheiden sich jedoch:
- Büros und Verwaltung: Arbeitsplätze, Besprechungsräume, Teeküchen und Sanitär stehen im Mittelpunkt. Mehr dazu auf unserer Seite zur Büroreinigung.
- Praxen und Gesundheitseinrichtungen: Die Reinigung richtet sich nach dem Hygieneplan der Einrichtung und wird mit den Verantwortlichen abgestimmt.
- Schulen und Kitas: Hohe Nutzungsintensität, viele Kontaktflächen und Reinigung meist außerhalb der Unterrichts- bzw. Betreuungszeiten.
- Wohnanlagen: Treppenhäuser, Eingänge, Aufzüge und Gemeinschaftsräume.
Warum eine regelmäßige Unterhaltsreinigung sinnvoll ist
Eine durchdachte Unterhaltsreinigung sorgt für ein gepflegtes Erscheinungsbild gegenüber Kunden und Besuchern und für angenehme Arbeitsbedingungen. Regelmäßig gereinigte Kontaktflächen und Sanitärbereiche tragen zur Hygiene im Alltag bei.
Hinzu kommt der Werterhalt: Böden, Oberflächen und Ausstattung, die regelmäßig gepflegt werden, nutzen sich langsamer ab. Aufwendige Intensivreinigungen werden dadurch oft seltener notwendig. Alle Details zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite zur Unterhaltsreinigung.
Typische Fragen bei der Festlegung des Umfangs
Bei der Abstimmung des Leistungsumfangs tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf. Werden Bildschirme und Tastaturen gereinigt? Wer räumt den Kühlschrank? Wie wird mit belegten Schreibtischen umgegangen? Solche Punkte sollten Sie vorab klären und schriftlich festhalten. So vermeiden Sie Missverständnisse und schaffen klare Erwartungen für alle Beteiligten.
Ein guter Anlass für eine Überprüfung ist jede Veränderung im Objekt, etwa neue Mieter, zusätzliche Arbeitsplätze oder eine geänderte Raumaufteilung.
Fazit
Zur Unterhaltsreinigung gehören alle wiederkehrenden Reinigungsarbeiten, die ein Gebäude im laufenden Betrieb sauber halten – von Papierkörben über Sanitärräume bis zu Böden und Kontaktflächen. Welche Leistungen in welchem Turnus sinnvoll sind, hängt von Ihrem Objekt ab und wird im Leistungsverzeichnis festgelegt.
Sie möchten ein passendes Leistungsverzeichnis für Ihr Objekt? Sprechen Sie uns an – wir besichtigen Ihre Räume und erstellen ein individuelles Angebot für Ihre Unterhaltsreinigung.
Häufige Fragen
Wie oft findet eine Unterhaltsreinigung statt?
Das hängt von Nutzung und Bereich ab. Sanitärräume und Teeküchen werden häufig täglich gereinigt, Büroräume oft zwei- bis dreimal pro Woche. Der genaue Turnus wird im Leistungsverzeichnis festgelegt.
Gehört Fensterreinigung zur Unterhaltsreinigung?
In der Regel nicht. Fenster werden meist in eigenen, größeren Intervallen gereinigt und separat beauftragt. Das Entfernen von Fingerabdrücken an Glastüren ist dagegen häufig Teil der Unterhaltsreinigung.
Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?
Die Unterhaltsreinigung findet regelmäßig statt und entfernt alltäglichen Schmutz. Die Grundreinigung ist eine intensive Reinigung in größeren Abständen, die tiefsitzende Verschmutzungen und Rückstände beseitigt. Mehr dazu im Ratgeber Grundreinigung vs. Unterhaltsreinigung.
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